Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung/das Hausarztprogramm (HZV)
Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Patienten ihre Hausarztpraxis als ersten Ansprechpartner in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.
Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester und vor allem erfolgreicher Bestandteil des Gesundheitswesens.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich bereit, mindestens für ein Jahr zunächst Ihre Hausarztpraxis zu konsultieren und Fachärzte nur mit einem Überweisungsschein aufzusuchen. Dieses Vorgehen hat sich schon seit langer Zeit so bewährt und wird auch von den allermeisten unserer Patienten bereits praktiziert.
Ausnahmen davon gelten für die Untersuchungen und Behandlungen bei Augen- und Frauenärzten und selbstverständlich in Notfällen.
Eine umfassende Erklärung sowie alle weiteren Informationen finden Sie auch hier!
HZV - Was bedeutet das?
Bei allen Problemen gesundheitlicher Art konsultieren Sie zunächst Ihre Hausarztpraxis. Dort wird gemeinsam mit Ihnen entschieden ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Der Hausarzt koordiniert alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde. Bei ihm laufen die Fäden zusammen. Er legt die notwendige Medikation fest und bespricht diese mit Ihnen.
Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten:
1 Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihre Hausarztpraxis.
2 Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen.
3 Fachärzte sollten nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahmen: im Notfall sowie Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie ärztliche Notfalldienste.
Welche Vorteile habe ich als Patient von der HZV?
Die teilnehmenden Hausärzte müssen eine hohe Qualität, die über das normale Maß hinausgeht, nachweisen. Daneben werden durch die Verträge gezielt die Bereiche gestärkt, die Ihre dauerhafte langfristige hausärztliche Betreuung betreffen. Auch die Vorsorgeleistungen werden in der HZV verbessert.
Vor allem konnten Studien zeigen, dass Patienten im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung besser betreut werden, länger leben und weniger Komplikationen erleiden!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
1 Patienten der AOK Baden-Württemberg müssen zudem für sehr viele Medikamente die Rezeptgebühr nicht bezahlen.
2 Für Kinder die bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind, sind die meisten Medikamente bis 18 Jahren kostenlos anstatt bis zum 12. Lebensjahr außerhalb der HZV.
3 Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
4 Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand
5 Sprechstunden täglich von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
6 Koordinierungsleistung für den gesamten Behandlungsablauf durch Ihren Hausarzt. Alle Befunde laufen bei uns zusammen. Wir sind sozusagen Ihre Lotse im Dschungel des Gesundheitswesens
7 Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der Krankenkasse zur Optimierung Ihrer Versorgung.
Welche exklusiven Vorteile habe ich speziell im Hausarztprogramm des Haus- und Facharztzentrum Laucherttel/Alb
Unterschiedliche Krankenkassen bieten unterschiedliche Vorteile für Patienten die an der Hausarztzentrierten Versorgung Teilnehmen. Insbesondere bei den Vorsorgeleistungen bieten manche Kassen noch mehr Vorteile als andere.
Bei uns im Haus- und Facharztzentrum Laucherttal/Alb bekommt jeder Patient im HZV alle Vorsorgevorteile, völlig unabhängig von seiner Krankenkasse.
So kann jeder Patient jährlich einen großen Check-up durchführen lassen. Für jeden HZV-Teilnehmer wird der erweiterte jährliche Check-up um einen Ultraschall des Bauchs sowie eine Messung des ABI und der Pulswellengeschwindigkeit ergänzt – und das ganz ohne zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen!
Welche Vorteile hat Ihre Teilnahme für uns als Praxis?
Auch für uns als Praxis bietet das Hausarztprogramm einige Vorteile. In erster Linie fällt deutlich weniger Verwaltungsaufwand an. Das bedeutet weniger Bürokratie und hierdurch mehr Zeit für Ihre Anliegen und Behandlung!
In dem Sie uns durch Ihre Teilnahme mehr Zeit für Sie, unsere Patienten, verschaffen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unserer Region!
Kostet mich die Teilnahme am Hausarztprogramm etwas?
Nein! Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist kostenlos!
Kann ich in der HZV auch andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen?
Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind wichtig, um alle Befunde beim Hausarzt zusammenzuführen und die Behandlung zu lenken.
Wo kann ich mich in den Hausarztvertrag einschreiben?
Bitte melden Sie sich an der Anmeldung unserer Praxis. Die Mitarbeiterinnen werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Falls Sie Fragen an die Ärzte der Praxis zur HZV haben: bitte sprechen Sie uns jederzeit an.
Unten stehend finden Sie nochmals alle Einschreibeunterlagen aller Krankenkassen zur Durchsicht.
Was geschieht nach der Einschreibung?
Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Dort erfolgt eine Prüfung, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, und Sie erhalten eine Bestätigung. Die notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter. Meist gilt die Teilnahme ab dem Folgequartal, teils auch erst im übernächsten Quartal.
In unserer Praxis genießen Sie jedoch alle Vorteile schon ab der Einschreibung, um z.B. einen erweiterten Check-up zu machen, müssen Sie also nicht erst auf die Einschreibebestätigung der Krankenkasse warten.
Ist eine zweite Meinung in einer anderen Arztpraxis möglich?
Ja, auch wenn Sie sich als Patient in der Hausarztzentrierten Versorgung für eine Arztpraxis entschieden haben, können Sie stets in einer anderen Praxis eine Zweitmeinung einholen!
Kündigung und Hausarztwechsel?
Frühestens zum Ablauf des HZV-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ ohne Angabe von Gründen mit der in der Satzung der Krankenkasse angegebenen Frist vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HZV-Teilnahmejahres möglich.
In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HZV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z.B. wenn der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt, er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen.
Die Krankenkasse kann Ihnen gegenüber die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die HzV-Teilnahmebedingungen nach ihrer Satzung und Ihrer Teilnahmeerklärung verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes).
Hier finden Sie nochmals alle Informationen zusammengefasst!